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Testament und erbvertrag reimann

Wenn Sie ein Testament aufstellen, können Sie selbst bestimmen, welcher Erbe was erben wird; es ist auch möglich, einzelne Gegenstände (z.B. eine Geldsumme) durch ein starkes Vermächtnis zu geben. So regulieren Sie den Nachlass und was mit Ihrem Vermögen passiert. Im Allgemeinen wird zwischen einem persönlichen Testament und einem öffentlichen oder notariellen Willen unterschieden. Der handschriftliche Wille muss von Hand geschrieben und mit Ihrem Namen signiert werden. Diese Form des Willens ist relativ flexibel. Es ist jederzeit möglich, den Willen zu ändern. Grundsätzlich ist der letzte geschriebene Testament immer gültig – es sei denn, Sie sind an einen früheren Erbvertrag oder ein gemeinsames Testament gebunden. Ein notarieller Wille ist jedoch sicherer, da der Notar des Zivilrechts den Willen des Erblassers auf rechtlich sichere und wirksame Weise formuliert und auch den Willen offiziell für den Erblasser in Verwahrung hält. Mit persönlich geschriebenen und signierten Testamenten und aufgrund mangelnder Kenntnisse werden oft nur Aussagen über die begrenzten Vererbungskonfigurationsoptionen gegeben; wer was erhält, mit den Folgen, dass insbesondere in Bezug auf die nicht genannten Nachlassobjekte Streitigkeiten vorprogrammiert sind, wer sie erhält und in welchem Anteil. Bei notariell beglaubigenen Eigentumsverfügungen nach dem Tod steht dagegen immer die Frage im Vordergrund, wer der Erbe oder der universelle Nachfolger des Erblassers sein soll.

Alles, was einzelne Gegenstände und andere Gegenstände betrifft, die nicht für andere Menschen durch Vermächtnis bestimmt sind, fällt dann dem Erben zu. Der Erbe haftet übrigens immer für die Rückzahlung der Forderungen des Nachlasses. Wer ist Ihr Erbe? Wenn Sie kein Testament abstellen, einen Erbvertrag vereinbart haben oder Ihr testament ungültig ist, tritt die Rechtsnachfolge in Kraft. Nach dem Gesetz gibt es immer einen Erben für Ihr Vermögen, auch Rechtsnachfolger genannt. Nach dem Gesetz werden Ihre Verwandten in eine Reihenfolge versetzt, in der sie die Erben übernehmen. Ihre Nachkommen (Kinder, Enkel) sind die ersten in der Rechtsnachfolge. Wenn Sie keine Kinder haben, werden Ihre Eltern und ihre Kinder (Ihre Geschwister, Neffen und Nichten) Erben. Wenn ihre Eltern bereits gestorben sind und Sie keine Brüder oder Schwestern haben, werden Ihre Großeltern und ihre Nachkommen (Ihre Onkel und Tanten, Cousins und Cousins) Ihren Nachlass erben.

Ehegatten erhalten in der Regel die Hälfte des Erbes zusammen mit den Kindern. Unverheiratete Partner müssen nach dem Erbrecht im Testament genannt werden, damit Sie einen Teil Ihres Vermögens erhalten. Minderjährige Adoptivkinder gehören zu den Erben ersten Ordens und sind natürlichen Kindern in der Nachfolge gleich.

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