Bei vorübergehender Entlassung (z.B. Mangel an Aufträgen oder schlechtem Wetter) werden die gegenseitigen Vertragspflichten nicht vollständig ausgesetzt, aber Tarifverträge oder Arbeitsverträge können Kurzarbeit mit entsprechenden Lohnkürzungen vorsehen. Eine solche Maßnahme kann jedoch nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Unter Androhung von Massenentlassungen ergreift der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Stellungnahme des gewählten Gewerkschaftsgremiums die notwendigen Maßnahmen, die nach dem vorliegenden Kodex, anderen Bundesgesetzen, dem Tarifvertrag, dem Vertrag vorgesehen sind. Die ZVK gewährt den pensionierten Bauarbeitern/-beschäftigten eine sogenannte Zulage. Diese Zulage wird zusätzlich zur Alters- und Invalidenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter des Versicherten und der abgeschlossenen Wartezeit. Die Zulage für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer im westdeutschen Baugewerbe beträgt von mindestens 51,90 € bis maximal 88,70 €. Für die nordwestdeutsche Betonblockindustrie gelten unterschiedliche Beträge (d.h. von 51,13 € bis 85,39 € pro Monat).
Die wichtigsten Reglementierungsquellen dieser Frage sind das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz zum Kündigungsschutz. Letzteregelten gelten jedoch nur für Betriebe, die regelmäßig mehr als fünf Vollzeitbeschäftigte beschäftigen (ohne Berufspraktikanten und geringfügige Teilzeitbeschäftigte). Außerdem muss ein Arbeitnehmer eine Sechsmonatsarbeitszeit von sechs Monaten ohne Unterbrechung absolviert haben, um nach diesem Gesetz Schutz zu erhalten (Abschnitt 1 Absatz 1 und 23 Kündigungsschutzgesetz). Ein Arbeitsvertrag wird in Fällen gekündigt, die im ersten Teil dieses Artikels angegeben sind, wenn es unmöglich ist, einen Mitarbeiter mit seiner schriftlichen Zustimmung in einen anderen bestehenden Job zu übertragen. Kollektive (Team-)Verantwortung wird im Falle der gegenseitigen Ausführung bestimmter Arten von Arbeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Handhabung, Deminieren (Übergabe), beförderung, Betrieb oder anderen Methoden der Anwendung der den Mitarbeitern anvertrauten Werte auferlegt, wenn es unmöglich ist, die tatsächliche Verantwortung zu teilen und Verträge über die volle Verantwortung für den Schaden mit jedem Arbeitnehmer abzuschließen. Die Regeln der internen Arbeitsvorschriften der Organisation stellen in der Regel einen Nachtrag zum Tarifvertrag dar. Viele der Regionalverbände sind industriegebunden und die gleiche Branche wird schließlich zu einem Verband auf Bundesebene zusammengelegt. Die Bundesverbände der verschiedenen Branchen sind in den beiden wichtigsten Zentralverbänden, dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), vereint. Der BDA vertritt das Interesse der Unternehmen als Arbeitgeber, während der BDI versucht, ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu fördern.
Der Organisationsleiter hat das Recht, bezahlte Stellen in anderen Organisationen nur mit Zustimmung der organisationsberechtigten Stelle, des Eigentümers oder des autorisierten Agenten (Körpers) des Eigentümers zu halten. Der Arbeitgeber sorgt für die Ausbildung der Personen, die eine Beschäftigung mit schädlichen und/oder gefährlichen Arbeitsbedingungen aufnehmen, um ihnen beizubringen, sichere Arbeitsvollstreckungsmethoden und -techniken anzuwenden.